Parkplatzordnung

Diese Parkplatzordnung regelt die Benutzung des Parkplatzes, auf dem die Kunden ihre Fahrzeuge zu den folgenden Bedingungen abstellen können:

1) Auf dem Parkplatz sind die folgenden Fahrzeuge erlaubt: die Fahrzeuge in dem Rahmen und den Abmessungen, die am Eingang des Parkplatzes angegeben sind, Mopeds und Motorräder.
Montecarlo SPA Immobiliare hält sich die Annahme auf dem Parkplatz von Fahrzeugen, die einen Handelswert von € 70.000 oder höher haben, offen; die Besitzer dieser Fahrzeuge sind, wenn sie den Parkservice nutzen wollen, gehalten, die Garage Mediterraneo unter der E-Mail garage.fi@fhotels55.com zu kontaktieren, um die Verfügbarkeit der Annahme und eventuelle Sonderbedingungen zu prüfen.

2) Der Kunde akzeptiert mit der Einfahrt und dem Parken seines Fahrzeugs auf dem Parkplatz diese Parkplatzordnung und den Abschluss des Parkvertrags zwischen dem Unternehmen Montecarlo SPA Immobiliare und dem Kunden, der die Benutzung einer Stellfläche zum Parken des Fahrzeugs nach Bezahlung einer mit festgelegten Tarifen berechneten Parkgebühr zum Gegenstand hat.

3) Die Tarife für das Parken sind am Eingang und auf dem Parkplatz wie auch auf der Website www.garagemediterraneo.it ausgestellt, und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde sie kennt und mit dem Parkvertrag akzeptiert, sobald er mit seinem Fahrzeug auf den Parkplatz fährt.

4) Die Parkgebühr muss vor der Ausfahrt des Fahrzeugs entrichtet werden; wird sie nicht bezahlt, sind die Garage und das Personal nicht verpflichtet, die Ausfahrt zu erlauben.

5) Der Kunde ist verpflichtet:
a) das Fahrzeugs innerhalb der mit Streifen gekennzeichneten Stellfläche, mit angezogener Handbremse, vollständig abgeschlossen und mit abgestelltem Motor und ausgeschalteten Scheinwerfern zu parken;
b) den eventuellen Anweisungen oder Aufforderungen vom Personal zu folgen, um den Parkvorgang zügig abzuschließen;
c) auf jeder Stellfläche nur ein Fahrzeug zu parken; wenn das Fahrzeug mehr als eine Stellfläche besetzt, wird die Parkgebühr für die Parkdauer und die Zahl der besetzten Stellflächen berechnet;
d) die Schilder auf dem Parkplatz und die Straßenverkehrsordnung zu beachten;
e) Montecarlo SPA Immobiliare für jeden Schaden an der Struktur, den Anlagen und den Einrichtungen durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln auch im Sinne des Art. 2043 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) zu entschädigen;
f) sein abgestelltes Fahrzeug nicht länger als 30 Tage auf dem Parkplatz zu lassen. Nach Ablauf dieser Parkzeit hat Montecarlo SPA Immobiliare das Recht, über das verfügbar nach eigenem Ermessen zu verfügen, darin eingeschlossen, das Abschleppen oder Umstellen des Fahrzeugs oder die Pfändung des Fahrzeugs, um seine Forderung zu befriedigen. Davon unberührt ist die Verpflichtung des Kunden, Montecarlo SPA Immobiliare für die entstehenden Kosten und/oder größeren Schaden zu entschädigen;
g) die Schlüssel des Fahrzeugs dem Personal des Parkplatzes auszuhändigen und den Parkschein, den er für die Ausfahrt des Fahrzeugs braucht, entgegenzunehmen.
Es ist vor allem unter anderen verboten:
– mit Autogas betriebene Fahrzeuge auf dem Parkplatz abzustellen, die nicht die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften erfüllen können;
– schneller als 5 km/h zu fahren;
– zu rauchen, Feuer entfachen, Feuerzeuge zu verwenden oder Funken zu erzeugen;
– Gegenstände aufzuladen und abzuladen und abzulegen, abgesehen vom Gepäck und persönlichen Gegenständen;
– an den Fahrzeugen Eingriffe vorzunehmen, wie zum Beispiel: Tanken, Reparaturen, Montage oder Abbauen von Zubehör, Reinigen usw.;
– Fahrzeuge so zu parken, dass sie gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen;
– Fahrzeuge mit gefährlichen Waren oder Stoffen abzustellen;
– außerhalb der von den Streifen abgegrenzten Flächen zu parken;
– in die Bereiche oder auf den Stellflächen, die für die Eigentümer reserviert sind, zu fahren oder zu parken;

6) Man kann nur mit dem Parkschein vom Parkplatz mit dem Fahrzeug fahren.

7) Wenn der Parkschein verloren gegangen ist oder so beschädigt ist, dass er unleserlich geworden ist, muss der Kunde sich an das Personal wenden, das ihm die notwendigen Informationen für den Zahlungsvorgang für die Parkgebühr geben wird. In diesem Fall wird die Gebühr für die effektive Nutzungsdauer des Parkplatzes plus eine Pauschale von 5,00 Euro zur Abdeckung der Kosten berechnet.
Wenn der Zeitpunkt der effektiven Einfahrt des Fahrzeugs auf den Parkplatz nicht festgestellt werden kann, ist der Kunden verpflichtet, die Gebühr für eine Parkdauer von 30 aufeinanderfolgenden Tagen zu zahlen.

8) Montecarlo SPA Imobiliare hat das Recht, das geparkte Fahrzeug auf dem Parkplatz einzubehalten (Art. 2756 Codice Civile), auch mit der Blockierung der Räder, bis der gesamte geschuldete Betrag vom Kunden bezahlt worden ist. Wenn der Betrag nicht volllstädnig bezahlt wird, hat Montecarlo SPA Immobilare das Recht, über das Fahrzeug nach eigenem Ermessen zu verfügen.

9) Montecarlo SPA Immobiliare haftet nicht für eventuelle Schäden oder Diebstähle, auch nicht teilweise, an dem Fahrzeug, seinem Zubehör oder den Gegenständen im Fahrzeug durch Dritte, auch dann nicht, wenn sie trotz der von Montecarlo SPA Immundobiliare ergriffenen Verwaltungsund Überwachungsmaßnahmen eingetreten sind. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, dem Personal mitzuteilen, dass sich Gegenstände von besonderem Wert in seinem Fahrzeug befinden. In diesem Fall werden die Parteien eventuelle Maßnahmen vereinbaren

10) Montecarlo SPA Immobiliare hat in jedem Fall das Recht, vorschriftswidrig geparkte Fahrzeuge und Fahrzeuge, deren Einstellung nicht von der Parkplatzordnung erlaubt ist, zu entfernen und die Abschlepp- und Abstellkosten dem Fahrzeughalter in Rechnung zu stellen. Montecarlo SPA Immobiliare kann außerdem aus Sicherheitsgründen und/oder um Arbeiten in den Parkbereichen zu erlauben, die Fahrzeuge in andere als ursprünglich von den Kunden ausgewählte Bereiche umparken.

11) Der Parkplatz wird in der Regel mit Kameras überwacht, und alle Gespräche, die der Kunde mit dem Personal über die Gegensprechanlagen führt, können aufgezeichnet werden. Alle Kamera- und Tonaufzeichnungen werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.